
Stand: 30. Oktober 2026. Sie haben sich mit dem Verkäufer auf einen Kaufpreis geeinigt und die monatliche Kreditrate passt ins Budget. Trotzdem kann die Finanzierung an einer anderen Zahl hängen: dem Immobilienwert, den die Bank für die Besicherung anerkennt. Der Kaufpreis ist wichtig – er entscheidet aber nicht allein darüber, wie viel Kredit möglich ist.
Gerade wenn die Eigenmittel knapp kalkuliert sind, kann eine niedrigere Bankbewertung eine Finanzierungslücke entstehen lassen. Wer diesen Zusammenhang früh kennt, kann gezielter planen und vor einer verbindlichen Kaufentscheidung die richtigen Fragen stellen.
- Kaufpreis und bankseitig anerkannter Immobilienwert können voneinander abweichen.
- Ein niedrigerer anerkannter Wert kann mehr Eigenmittel oder eine andere Finanzierungslösung erforderlich machen.
- Eine gute Besicherung ersetzt nicht die Prüfung von Einkommen, Ausgaben und Leistbarkeit.
Kaufpreis, Marktwert und Bankbewertung: Was ist der Unterschied?
Der Kaufpreis ist der Betrag, auf den sich Käufer und Verkäufer einigen. Darin können persönliche Gründe mitspielen: die Nähe zur Familie, ein bestimmter Schulstandort oder die besondere Ausstattung. Was Ihnen persönlich viel wert ist, erhöht den objektiv erzielbaren Verkaufspreis jedoch nicht automatisch im selben Ausmaß.
Der Markt- beziehungsweise Verkehrswert soll einordnen, welcher Preis unter üblichen Marktbedingungen erzielbar ist. Maßgeblich sind das konkrete Objekt und der Bewertungsstichtag. Ein Inseratspreis ist zunächst eine Preisvorstellung; auch der tatsächlich vereinbarte Kaufpreis ist ein Anhaltspunkt, aber keine automatische Wertbestätigung.
Bei der Bankbewertung geht es um die Immobilie als Kreditsicherheit. Fragen Sie deshalb konkret, welchen Objektwert die Bank ansetzt und welcher Wert in ihre Beleihungsrechnung einfließt. Begriffe wie Marktwert, Beleihungswert oder Sicherheitenwert sollten Sie sich im jeweiligen Angebot erklären lassen: Sie sind nicht ohne Weiteres austauschbar, und es gibt keinen pauschalen Abschlag, der für jede Bank und jedes Objekt gleich gilt.
Worauf schaut die Bank bei der Immobilie?
Eine Wertermittlung setzt die vorhandenen Daten in Beziehung zur Immobilie und zum Markt. Relevant können insbesondere sein:
- Lage und Nachfrage: Erreichbarkeit, Infrastruktur, Umgebung und Marktgängigkeit.
- Größe und Nutzbarkeit: nachvollziehbare Wohn- und Grundstücksflächen, Grundriss und genehmigte Nutzung.
- Zustand: Baujahr, durchgeführte Sanierungen, erkennbare Schäden und anstehende Arbeiten.
- Energetische Eigenschaften: Energieausweis, Heizung und daraus erkennbare Modernisierungsthemen.
- Rechtliche Verhältnisse: Eigentum, relevante Rechte und Lasten sowie baurechtliche Unterlagen.
- Vergleichsdaten und Erträge: geeignete Vergleichstransaktionen; bei vermieteten Objekten auch nachhaltig erzielbare Erträge.
Je nach Objekt kommen unterschiedliche Bewertungsansätze infrage. Beim Vergleichswertverfahren werden geeignete Verkaufstransaktionen herangezogen. Beim Sachwertansatz stehen Boden und Gebäude im Mittelpunkt, beim Ertragswertansatz die nachhaltig erwartbaren Erträge. Welches Verfahren und welche zusätzlichen Prüfungen die Bank verwendet, hängt vom konkreten Fall ab. Eine schnelle Online-Schätzung ersetzt daher keine abgeschlossene Kredit- und Sicherheitenprüfung.
Rechenbeispiel: Wenn 50.000 € weniger Objektwert den Eigenmittelbedarf erhöhen
50.000 € Differenz beim Objektwert; bei 90 % angenommener Finanzierungsquote sind das 45.000 € weniger Kreditspielraum. Vereinfachtes Beispiel, keine Bankzusage.
Angenommen, Sie kaufen ein Haus um 500.000 €. Für das Beispiel werden zusätzlich pauschal 45.000 € Kaufnebenkosten angenommen. Diese 9 % sind ausschließlich eine Rechenannahme, keine allgemeine Gebührenprognose. Sanierungskosten und eine persönliche Reserve kommen gegebenenfalls hinzu.
Wir unterstellen vereinfacht, dass die Bank bis zu 90 % des von ihr anerkannten Immobilienwerts finanziert und keine weiteren Sicherheiten vorhanden sind. Das Beispiel zeigt nur die Wirkung der Bewertung; eine tatsächliche Kreditzusage folgt daraus nicht.
| Position | Annahme A | Annahme B |
|---|---|---|
| Kaufpreis | 500.000 € | 500.000 € |
| Anerkannter Immobilienwert | 500.000 € | 450.000 € |
| Angenommene Finanzierungsquote | 90 % | 90 % |
| Daraus abgeleiteter Kreditbetrag | 450.000 € | 405.000 € |
| Eigenmittel für den Kaufpreis | 50.000 € | 95.000 € |
| Angenommene Kaufnebenkosten | 45.000 € | 45.000 € |
| Benötigte Eigenmittel inklusive dieser Nebenkosten | 95.000 € | 140.000 € |
Das Ergebnis: Ein um 50.000 € niedriger angesetzter Objektwert führt unter diesen Annahmen zu 45.000 € weniger Kredit und damit zu 45.000 € zusätzlichen Eigenmitteln. Der Kaufpreis bleibt gleich. Ein ursprünglich geplanter Kredit von 450.000 € entspräche beim anerkannten Wert von 450.000 € bereits einer Beleihungsquote von 100 %.
Die vereinfachte Formel lautet: Kreditbetrag ÷ anerkannter Immobilienwert × 100 = Beleihungsquote. Weitere Kredite, zusätzliche Sicherheiten und deren Anrechnung können die tatsächliche Rechnung verändern. Mehr zur vollständigen Kostenplanung lesen Sie unter Eigenmittel und Kaufnebenkosten richtig planen.

Sind 90 % eine starre Grenze für jede Finanzierung?
Die KIM-Verordnung ist mit 30. Juni 2025 ausgelaufen. Im anschließenden Rahmen für solide Wohnimmobilienkredite nennt die FMA weiterhin eine Beleihungsquote von höchstens 90 % als Richtwert. Banken haben Spielraum für abweichende Vergabestandards unter Beachtung der Anforderungen an eine solide Kreditvergabe. Daraus entsteht weder ein Anspruch auf eine Ausnahme noch eine Zusage für ein bestimmtes Vorhaben.
Für Sie bedeutet das: Klären Sie den konkreten Bewertungsansatz, die Besicherung und die akzeptierte Finanzierungshöhe mit der jeweiligen Bank. Ein allgemein genannter Prozentsatz ersetzt diese Prüfung nicht.
Was tun, wenn die Bank niedriger bewertet als erwartet?
- Die Grundlage klären. Fragen Sie nach dem angesetzten Wert und den maßgeblichen Annahmen. Sind Fläche, Zustand, Nutzung und bereits durchgeführte Sanierungen richtig erfasst?
- Fehlende Nachweise ergänzen. Pläne, Bewilligungen, Sanierungsbelege oder Mietunterlagen können helfen, unvollständige Angaben zu berichtigen. Eine höhere Bewertung ist damit nicht garantiert.
- Das Gesamtbudget neu rechnen. Berücksichtigen Sie die Finanzierungslücke, Nebenkosten, notwendige Arbeiten und Ihre Liquiditätsreserve. Ein zusätzlicher unbesicherter Kredit erhöht die monatliche Belastung und ist keine automatische Lösung.
- Den Kaufpreis überprüfen. Ein nachvollziehbarer Bewertungsunterschied kann Anlass für weitere Prüfung oder eine Preisverhandlung sein. Ob der Verkäufer darauf eingeht, bleibt offen.
- Andere Finanzierungspartner vergleichen. Bewertungsannahmen, Sicherheitenanforderungen und Kreditrichtlinien können sich unterscheiden. Ein Vergleich kann eine passende Alternative zeigen; er garantiert weder einen höheren Objektwert noch eine Finanzierung.
Falls zusätzliche Sicherheiten erwogen werden, sollten auch deren Risiken für die Eigentümer und die spätere Verfügbarkeit dieser Vermögenswerte besprochen werden. Entscheidend bleibt ein tragfähiger Gesamtplan.
Diese Unterlagen erleichtern die Objektprüfung
Die Bank nennt den verbindlichen Unterlagenbedarf. Für die Vorbereitung sind je nach Vorhaben hilfreich:
- Exposé, Kaufpreisaufstellung und Kaufvertragsentwurf beziehungsweise vorhandenes Kaufanbot;
- aktueller Grundbuchauszug sowie Informationen zu Rechten und Lasten;
- Grundriss, Flächenaufstellung, Bau- und Nutzungsunterlagen;
- Energieausweis und aussagekräftige aktuelle Fotos;
- Nachweise über Sanierungen sowie Angebote für geplante Arbeiten;
- bei Wohnungseigentum Informationen zu Rücklage, laufenden Kosten und geplanten Sanierungen;
- bei Vermietung Mietvertrag und nachvollziehbare Ertrags- und Kostenunterlagen.
Eine vollständige Finanzierungsanfrage benötigt zusätzlich Ihre persönlichen Einkommens- und Eigenmittelnachweise. Den Ablauf finden Sie im Ratgeber Immobilienfinanzierung in Österreich: Ablauf und Unterlagen.
Häufige Fragen zur Immobilienbewertung durch die Bank
Ist eine niedrigere Bewertung der Beweis, dass ich zu teuer kaufe?
Sie ist ein Anlass, die Annahmen und den Preis genauer zu prüfen. Unterschiedliche Datenstände, Objektmerkmale und Bewertungszwecke können eine Rolle spielen. Allein aus der Abweichung lässt sich kein abschließendes Urteil über den Kauf ableiten.
Hilft ein höherer Immobilienwert bei zu geringer Leistbarkeit?
Eine gute Sicherheit ersetzt kein ausreichendes Rückzahlungsbudget. Das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz verlangt eine Prüfung der Kreditwürdigkeit auf Basis der finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Die Bewertung des Objekts und Ihre Fähigkeit, den Kredit zurückzuzahlen, sind deshalb getrennt zu betrachten.
Erhöht jeder Euro Sanierung den Bankwert um einen Euro?
Das sollten Sie nicht voraussetzen. Kosten und Wertwirkung sind unterschiedliche Größen. Stimmen Sie bei einer Finanzierung mit Sanierung ab, welcher Zustand bewertet wird, welche Kosten berücksichtigt werden und wann welche Nachweise erforderlich sind.
Sollte die Bewertung vor dem Kaufanbot geklärt sein?
Die konkrete Finanzierung sollte vor einer verbindlichen Verpflichtung ausreichend abgestimmt sein. Welche Absicherung in einem Kaufanbot erforderlich ist, klären Sie rechtlich mit der Vertragsabwicklung. Mehr dazu: Finanzierung vor dem Kaufanbot klären.
Passt die Wunschimmobilie auch zur Finanzierung?
Michael Schnaitl begleitet Sie bei Invest & Rest in Wals-Siezenheim bei Salzburg bei der Vorbereitung und ungebundenen Vermittlung Ihrer Immobilienfinanzierung. Gemeinsam ordnen wir Kaufpreis, Eigenmittel, Objektunterlagen und mögliche Bankangebote ein.
Auf Ihre Anfrage melden wir uns innerhalb von 24 Stunden. Leistungsumfang und mögliche Kosten klären wir vor einer Beauftragung. Eine Immobilienbewertung oder Kreditzusage durch die Bank kann durch das Erstgespräch nicht ersetzt werden.
Quellen und Einordnung
- FMA: Wohnimmobilienkredite und Empfehlungen zur soliden Vergabe
- RIS: § 9 HIKrG – Prüfung der Kreditwürdigkeit
- RIS: Liegenschaftsbewertungsgesetz, insbesondere §§ 2–6 zu Wertbegriff und Bewertungsverfahren
- Bank Austria: Erläuterung zur Immobilienwertermittlung und zu Vergleichsdaten
Allgemeine Orientierung für Immobilienfinanzierungen in Österreich. Das Rechenbeispiel ist frei gewählt und kein Kundenfall, Bankangebot oder Bewertungsgutachten. Die tatsächlichen Anforderungen ergeben sich aus der individuellen Prüfung. Redaktion: Invest & Rest. Die Bilder sind KI-generierte Symbolbilder.








