
Stand: 3. November 2026. Die passende Immobilie ist gefunden, die Kreditrate wäre leistbar – doch für Kaufpreis, Nebenkosten und Reserve fehlen noch Eigenmittel. In vielen Familien möchten Eltern an dieser Stelle unterstützen. Eine Geldschenkung kann den Kreditbedarf senken und den Immobilienkauf erleichtern. Damit die Hilfe tatsächlich in die Finanzierung einfließen kann, sollten Betrag, Zeitpunkt, Empfänger und Bedingungen rechtzeitig geklärt sein.
Wichtig ist die Unterscheidung: Wird das Geld geschenkt oder soll es später zurückgezahlt werden? Für die Bank und für das Zusammenleben in der Familie macht das einen erheblichen Unterschied.
- Eine echte, verfügbare Geldschenkung kann zum Eigenmittelbeitrag beim Immobilienkauf gehören.
- Die Bank prüft Nachweise, Herkunft und mögliche Rückzahlungs- oder sonstige Verpflichtungen.
- In Österreich fällt derzeit keine allgemeine Schenkungssteuer an. Eine Schenkungsmeldung kann trotzdem erforderlich sein.
- Bei einem gemeinsamen Kauf sollte klar sein, wem die Eltern das Geld schenken und wie dies zur Eigentumsaufteilung passt.
Wann kann geschenktes Geld als Eigenkapital zählen?
Für die Finanzierung wird häufig von Eigenmitteln gesprochen. Dazu können neben eigenen Ersparnissen auch finanzielle Zuwendungen der Eltern gehören. Entscheidend ist, dass die Mittel für das konkrete Vorhaben tatsächlich zur Verfügung stehen und die Bank deren Herkunft und Bedingungen nachvollziehen kann.
Eine bloße mündliche Ankündigung „Wir geben euch später etwas dazu“ ist noch kein verfügbarer Geldbetrag. Stimmen Sie mit der Bank ab, welche Bestätigung sie für die Planung benötigt, wann die Übertragung erfolgen muss und wann ein Kontonachweis vorzulegen ist. Auch eine Schenkung ersetzt nicht die Prüfung von Einkommen, laufenden Ausgaben und Immobilie.
Die vollständige Budgetplanung erläutern wir im Ratgeber Eigenmittel und Kaufnebenkosten richtig planen. Warum der von der Bank anerkannte Objektwert eine zusätzliche Rolle spielt, lesen Sie unter Immobilienbewertung durch die Bank.
Schenkung oder Familiendarlehen: Der Unterschied zählt
| Unterstützung | Was vorab zu klären ist |
|---|---|
| Geldschenkung | Der Betrag wird unentgeltlich zugewendet. Empfänger, Übergabe, Zweck und etwaige Bedingungen sollten nachvollziehbar sein. |
| Familiendarlehen | Das Geld soll zurückgezahlt werden. Rückzahlung, Laufzeit und gegebenenfalls Zinsen gehören in die Finanzierungs- und Haushaltsplanung. |
| Bürgschaft oder zusätzliche Sicherheit | Die Eltern stellen nicht automatisch liquide Eigenmittel bereit. Umfang und Risiken ihrer Haftung beziehungsweise Besicherung müssen gesondert geprüft werden. |
Ein rückzahlbarer Betrag sollte gegenüber der Bank nicht als Schenkung bezeichnet werden. Auch ein zinsloses Familiendarlehen bleibt eine Verpflichtung. Ob und unter welchen Bedingungen eine Bank es in die Struktur einbezieht, muss ausdrücklich abgestimmt werden.
Für Eltern ist ebenso wichtig, die eigene finanzielle Situation zu berücksichtigen: Welche Reserve wird für Wohnen, Pension und unerwartete Ausgaben benötigt? Eine Unterstützung sollte auch nach der Übertragung zum eigenen Lebensplan passen.
Rechenbeispiel: 40.000 € Schenkung senken den Kreditbedarf um 40.000 €
Angenommen, die gesamten Anschaffungskosten betragen 440.000 €: 400.000 € Kaufpreis und für das Beispiel pauschal 40.000 € Nebenkosten. Die Nebenkosten sind eine frei gewählte Rechenannahme. Tatsächliche Gebühren, mögliche Befreiungen, Sanierungen und Einrichtung sind gesondert zu berechnen.
Die Käufer haben 60.000 € eigene Ersparnisse. Davon sollen 10.000 € als persönliche Reserve verbleiben; 50.000 € werden für den Kauf eingesetzt. Nun kommt eine Geldschenkung der Eltern hinzu:
| Position | Ohne Schenkung | Mit Schenkung |
|---|---|---|
| Anschaffungskosten inklusive angenommener Nebenkosten | 440.000 € | 440.000 € |
| Eingesetzte eigene Ersparnisse | 50.000 € | 50.000 € |
| Geldschenkung der Eltern | 0 € | 40.000 € |
| Eingesetzte Eigenmittel gesamt | 50.000 € | 90.000 € |
| Rechnerischer Kreditbedarf | 390.000 € | 350.000 € |
| Zurückbehaltene persönliche Reserve | 10.000 € | 10.000 € |
Der Kreditbedarf sinkt um 40.000 €. Bei sonst identischem Zinssatz und gleicher Laufzeit würde dadurch auch die Kreditrate niedriger ausfallen. Ob das Vorhaben finanziert wird und welche Konditionen angeboten werden, hängt weiterhin von der gesamten Bankprüfung ab. Das Beispiel ist kein Nachweis einer ausreichenden Eigenmittelquote und keine Kreditzusage.

Welche Nachweise benötigt die Bank bei einer Schenkung?
Fragen Sie nach den Anforderungen des konkreten Finanzierungspartners. Für die Vorbereitung können insbesondere folgende Angaben und Belege hilfreich sein:
- Angaben zu den Beteiligten: Wer schenkt welchen Betrag an wen?
- Dokumentation der Vereinbarung: Handelt es sich um eine Schenkung oder um rückzahlbare Unterstützung? Gibt es Bedingungen?
- Nachweis der Übertragung: Überweisungsbeleg und Kontonachweis des Empfängers; bei direkter Zahlung in die Kaufabwicklung eine nachvollziehbare Zuordnung.
- Herkunft der Mittel: Die Bank kann zusätzlich Belege zur Entstehung des geschenkten Vermögens verlangen, etwa zu Ersparnissen oder einem Verkauf.
- Gegebenenfalls Meldungsnachweis: Eine erforderliche Schenkungsmeldung und deren Bestätigung sollten aufbewahrt werden.
Eine Erklärung „Das Geld kommt von meinen Eltern“ beantwortet nicht zwingend alle Fragen zur Herkunft. Die FMA erläutert, dass Banken die Herkunft eingesetzter Mittel prüfen müssen. Klären Sie den benötigten Nachweisweg frühzeitig und übermitteln Sie persönliche Finanzunterlagen über den mit der Bank vereinbarten Kanal.
Eine einfache Bestätigung für die Kreditakte ersetzt nicht in jedem Fall die rechtlich notwendige Form. Bei Schenkungen ohne wirkliche Übergabe kann ein Notariatsakt erforderlich sein. Lassen Sie insbesondere ein bloßes Schenkungsversprechen, Rückforderungsrechte oder besondere Auflagen vorab rechtlich gestalten.
Muss eine Geldschenkung der Eltern gemeldet werden?
In Österreich gibt es derzeit keine allgemeine Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Bei Geldschenkungen kann aber eine Anzeige beim Finanzamt nötig sein. Zwischen Angehörigen gilt grundsätzlich eine Befreiung bis einschließlich 50.000 € von derselben Person an dieselbe Person innerhalb eines Jahres. Dabei sind mehrere Zuwendungen zusammenzurechnen; es geht nicht einfach um das Kalenderjahr.
Wird die Grenze überschritten, beträgt die Meldefrist grundsätzlich drei Monate ab dem auslösenden Erwerb. Der erforderliche Österreichbezug und die konkrete Gestaltung sind zu beachten. Die Meldung erfolgt grundsätzlich elektronisch, etwa über FinanzOnline. Vereinbaren Sie, wer sie erledigt, und bewahren Sie die Bestätigung auf.
Ist die Zuwendung auf den Erwerb einer konkret festgelegten Immobilie gerichtet, kann eine mittelbare Grundstücksschenkung vorliegen. Das kann die Einordnung der Meldepflicht verändern. Lassen Sie daher zweckgebundene Gestaltungen und direkte Zahlungen an Verkäufer oder Treuhänder steuerlich prüfen; die allgemeinen Geldschenkungsregeln dürfen nicht ungeprüft übertragen werden.
Beim Verschenken einer Immobilie selbst gelten wiederum eigene Regeln, insbesondere zur Grunderwerbsteuer und grundbücherlichen Abwicklung. Dieser Beitrag behandelt vorrangig Geld zur Unterstützung eines Kaufs.
Wenn Eltern nur das eigene Kind unterstützen möchten
Bei einem gemeinsamen Kauf durch ein Paar sollten drei Fragen getrennt beantwortet werden: Wer erhält die Schenkung? Wer bringt wie viel Geld ein? Wer soll welchen Eigentumsanteil erwerben? Halten Sie den tatsächlichen Willen der Beteiligten fest, bevor Zahlungen oder Vertragsunterzeichnungen erfolgen.
Besprechen Sie mit der rechtlichen Vertragsabwicklung, wie ein ungleicher finanzieller Beitrag im Kaufvertrag und in ergänzenden Vereinbarungen berücksichtigt werden soll. Klären Sie auch, was bei Verkauf, Trennung oder Tod geschehen soll. Die Formulierung „für euch beide“ kann etwas anderes ausdrücken als eine Zuwendung ausschließlich an die Tochter oder den Sohn.
Falls weitere Kinder vorhanden sind, sollten Eltern außerdem besprechen, welche Rolle die Zuwendung in ihrer späteren Vermögens- und Nachlassplanung spielen soll. Dieser Punkt gehört in eine individuelle rechtliche Beratung.
So bereiten Sie die Unterstützung sinnvoll vor
- Gesamtbudget festlegen: Kauf, Nebenkosten, notwendige Arbeiten und Reserve zusammen betrachten.
- Unterstützung konkretisieren: Betrag, Empfänger, Zeitpunkt und Schenkung oder Darlehen eindeutig klären.
- Bankanforderungen abstimmen: Nachweise und Verfügbarkeit vor verbindlichen Kaufverpflichtungen prüfen lassen.
- Rechtliche und steuerliche Gestaltung klären: Form, Bedingungen, Eigentumsanteile und mögliche Meldung mit den zuständigen Fachleuten besprechen.
- Übertragung dokumentieren: Vereinbarung, Zahlungsweg und erforderliche Bestätigungen geordnet aufbewahren.
Wie Sie Finanzierung und Kaufanbot aufeinander abstimmen, lesen Sie unter Immobilienkauf geplant? Finanzierung vor dem Kaufanbot klären.
Häufige Fragen
Können Mutter und Vater jeweils Geld schenken?
Ja. Für die allgemeine Meldegrenze wird die Beziehung zwischen jedem einzelnen Geschenkgeber und Empfänger betrachtet. Entscheidend ist die tatsächliche Zuwendung; frühere Geschenke und Sondergestaltungen müssen mitberücksichtigt werden. Eine bloße Aufteilung auf dem Papier ersetzt nicht den tatsächlichen Sachverhalt.
Reicht eine Schenkung für eine Finanzierungszusage?
Sie kann den Kreditbedarf reduzieren. Die Bank prüft aber weiterhin die Leistbarkeit, Ihre wirtschaftliche Situation, das Objekt und sämtliche Bedingungen. Es gibt keine automatische Zusage aufgrund eines bestimmten Schenkungsbetrags.
Ist eine Bürgschaft der Eltern dasselbe wie Eigenkapital?
Nein. Eine Bürgschaft bedeutet eine mögliche Haftung und keine Geldübertragung an die Käufer. Vor einer solchen Verpflichtung sollten die Eltern Umfang und Folgen eigenständig prüfen lassen.
Kann das Geld direkt in die Kaufabwicklung fließen?
Das muss mit Bank und Vertragsabwicklung abgestimmt sein. Wichtig sind eine klare Zuordnung und die steuerliche Einordnung der konkreten Gestaltung. Stimmen Sie Zahlungsweg und Fristen vor der Überweisung ab.
Eltern möchten beim Immobilienkauf helfen?
Michael Schnaitl begleitet Sie bei Invest & Rest in Wals-Siezenheim bei Salzburg bei der Vorbereitung und ungebundenen Vermittlung Ihrer Immobilienfinanzierung. Gemeinsam ordnen wir Eigenmittel, geplante familiäre Unterstützung und die nächsten Schritte mit möglichen Finanzierungspartnern ein.
Auf Ihre Anfrage melden wir uns innerhalb von 24 Stunden. Leistungsumfang und mögliche Kosten klären wir vor einer Beauftragung. Die rechtliche und steuerliche Gestaltung einer Schenkung stimmen Sie mit Notariat, Rechtsanwalts- oder Steuerberatung ab.
Quellen und Einordnung
- Bundesministerium für Finanzen: Schenkungsmeldung, Grenzen und Fristen
- oesterreich.gv.at: Schenkungssteuer
- oesterreich.gv.at: Schenkung und Formerfordernisse
- FMA: Warum die Bank die Herkunft des Geldes prüft
- Raiffeisen: Eigenmittel und finanzielle Hilfe von Angehörigen
- BMF, Salzburger Steuerdialog 2011, Abschnitt 7: Geldzuwendung zum Immobilienkauf und mittelbare Grundstücksschenkung
Allgemeine Orientierung für Österreich, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung und keine Kreditzusage. Die Modellrechnung ist frei gewählt und kein Kundenfall. Redaktion: Invest & Rest. Beide Bilder sind KI-generierte Symbolbilder.








